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Beschlüsse des Prüfungsausschusses B&M of GPL


A. Bachelor of GPL

1. Prüfungsordnung
PrüfO-Bachelor ist zugänglich unter:
http://www.rewi.euv-frankfurt-o.de/de/dekanat/PA_polnisch/BA_GPL.pdf

2. Beschlüsse
Es wird beschlossen, dass einem Studierenden im Verlauf des Studiums im Studiengang Bachelor of German and Polish Law höchstens zwei Härtefallgenehmigungen erteilt werden.


B. Master of GPL

1. Prüfungsordnung
PrüfO-Master ist zugänglich unter:
http://www.rewi.euv-frankfurt-o.de/de/dekanat/PA_polnisch/MA_GPL.pdf

2. Beschlüsse

a. Masterpüfung
§ 10 Abs. 6 der Studien- und Prüfungsordnung ist so zu verstehen, dass Gegenstand der mündlichen Masterprüfung sowohl die Themenbereiche aus den vom Studierenden gewählten
Lehrveranstaltungen sowie aus dem Pflichtteil des Schwerpunktbereiches und dem Pflichtteil des Unterschwerpunktes ist (22.4.2009).

b. Modul 3
Die Übung für Fortgeschrittene im Modul 3 Master of German and Polish Law kann im gleichen Fach wie die Bachelorarbeit absolviert werden. Eine Anrechnung der Bachelorarbeit als Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene ist nicht möglich (22.4.2009).


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